Mit der Einführung des Unions-Zollkodex zum 01.05.2016 wird der über 50 Jahre geltende Deutsche Zollkodex abgelöst und somit die gesamte Systematik verändert. Im ersten Quartal wird die Deutsche Zollverwaltung die nötigen Schritte zur Umsetzung der neuen Rechtslage durchführen, d.h. für Sie als evt. Inhaber von vereinfachten Verfahren, wie zugelassener Ausführer, ermächtigteter Ausführer, zugelassener Empfänger, usw., dass diese Zulassungen widerrufen werden, da diese durch UZK-konforme Verfahren ersetzt werden müssen bzw. die Bewilligungsvoraussetzungen nach den neuen Richtlinien gegeben sein müssen. Ähnliches gilt für diverse Vertretungsberechtigungen etc.. Hierbei stehen Sie als Zollbeteiligte vor großen Herausforderungen bei gleichzeitigem Zeitdruck, da ja ab 01.05.2016 das neue EU-Recht gilt. Das DIGASS-Zollteam steht Ihnen bei diesen Herausforderungen gerne hilfreich zur Seite, zögern Sie nicht uns anzusprechen.