Das europäische Zollrecht erlebt derzeit die umfänglichste Reform seit dem Inkrafttreten des Zollkodex im Jahr 1992. Als Endergebnis des mehrjährigen Reformprozesses tritt nun der Unionszollkodex (UZK), der den sog. Modernisierten Zollkodex (MZK) ablöst, in Kraft. Um auf die zahlreichen Neuerungen im Zollrecht gründlich vorbereitet zu sein, sollten Sie rechtzeitig vor dem Anwendungszeitpunkt am 1. Mai 2016 in Ihrem Unternehmen die entsprechenden Weichen stellen!

Mit uns als Ihrem Partner für alle Fragen und Lösungen rund um das Thema Zoll und Aussenwirtschaftsrecht sind Sie gut aufgestellt. Unsere praxisorientierten Lösungen helfen Ihnen von den vielfältigen Vereinfachungen zu profitieren. So bleiben Sie zolltechnisch auf dem neuesten Stand und sind ein zuverlässiger Partner der Behörden. Die Experten unseres Zollteams stehen Ihnen gerne zur Verfügung – zögern Sie nicht uns anzusprechen.